Die im Juni 2020 beschlossene Absenkung der Umsatzsteuer steuert langsam aber sicher auf ihr Ende zu. Trotz einiger Forderungen aus Politik und Wirtschaft gibt es keine Verlängerung.

Für Unternehmen bedeutet das: Zurück auf Anfang. 

Wo Ende Juni eine Umstellung in den Kassensystemen, Shopsystemen, bei der Rechnungslegung, nötig war, müssen diese Änderungen zum Jahreswechsel wieder rückgängig gemacht werden.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Technik, Bei Fragen zur Anwendung des richtigen Steuersatzes wenden Sie sich bitte an uns.

Für Restaurants und Gaststätten bedeutet das: Fast zurück auf Anfang

Für Restaurants und Gaststätten bleibt die Absenkung der Umsatzsteuer auf 7% für Speisen bis zum 60.05.2021 bestehen.