Projekt Beschreibung
Vom Soll zum Haben.
Ein Jahresabschluss dient nicht nur gegenüber dem Finanzamt als Nachweis über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Auch bei der Kreditvergabe bei Banken oder zur Dokumentation des Unternehmenserfolges spielen Jahresabschlüsse eine wichtige Rolle. Ob für Einzelunternehmen, für Kapital- oder Personengesellschaften:
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, nach Vorschriften des Steuer- und des Handelsrechts. Zu unseren Dienstleistungen zählt auch die steuerrechtliche Beurteilung sowie die rechtliche/betriebswirtschaftliche Beratung – rund um den Jahresabschluss. Kleine Betriebe und Firmen aber auch Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Journalisten sind zumeist von der Bilanzierung befreit. Diese Mandanten unterstützen wir mit einer aussagekräftigen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Unsere Leistungen für Sie
Einnahmenüberschussrechnung (auch mit Erläuterungsbericht)
Jahresabschluss nach Steuer- und Handelsrecht – mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel, Anhang, Erläuterungsbericht und Kennzahlen, bei Bedarf auch Lagebericht
Eröffnungsbilanzen
Zwischen-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Auseinandersetzungs-, Liquiditäts- und Umwandlungsbilanzen Vermögensaufstellungen
Vertretung bei Betriebsprüfungen und gegenüber der Finanzbehörde
Unverbindliche Anfrage
Jürgen Sturm – Steuerberater
Tel 07 61 / 214 28 50
mail@steuersturm.de