Gute Nachrichten für Haus- und Wohnungseigentümer, denen bisher der Stichtag zur Abgabe ihrer Grundsteuer bis zum 31. Oktober Schweißperlen auf die Stirn getrieben hat: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Privatleute, Unternehmer und Landwirte sowie deren Steuerberater wird bundesweit um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert.