Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember ist gestartet, wir werden uns ab dem 30.12.2020 um Ihren Antrag kümmern.
Wer ist antragsberechtigt für die Dezemberhilfe?
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
Wer ist nicht antragsberechtigt für die Dezemberhilfe?
Nicht antragberechtigt sind somit Unternehmen und Geschäfte, die auf Grund des Bundesweiten Lockdowns ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen sind. Diese werden auf die Überbrückungshilfe II verweisen. Wir prüfen den Antrag automatisch nach Fertigstellung der Buchhaltung Dezember 2020.
Wie hoch sind die Zuschüsse der Dezemberhilfe?
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.