Das Leben wird teurer. Wenn nicht sofort, dann zumindest und garantiert Post-Corona. Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesen Umstand vorzubereiten, war die Mindestlohnkommission bereits im vergangenen Jahr fleißig und hat ihre Empfehlungen zum „Anpassungsbeschluss des Mindestlohns“ sowie den “Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetz­lichen Mindest­lohns” eingetütet und alles an Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, übergeben.

Gründlich studiert und ordentlich geprüft wurde die Empfehlung per Verordnung von der Bundesregierung am 09. November 2020 in Kraft gesetzt.

Seit dem 01. Januar 2021 ist der Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Zeitstunde gestiegen.

Weitere Anhebungsstufen wurden einstimmig von den Sozialpartnern beschlossen und gelten ab:

dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro

dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und

dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro.